Menu
auf Merkliste setzen von Merkliste entfernen

Sichere Fluchtwege
bei Gefahr und Panik.

Zertifizierte Flucht- und Paniktüren von Grünbeck.

Notausgangstüren und Fluchttüren unterliegen komplexen Sicherheitsbestimmungen und Vorschriften. Die nach EN 179 und EN 1125 geprüften Bauteile gewährleisten eine schnelle und einfache Öffnung in Fluchtrichtung. Die Normen sind für öffentliche Gebäude bindend, privater Wohnbereich wird hiervon ausgeschlossen.

Grünbeck Flucht- und Paniktüren sind nach den aktuellen Normen zertifiziert. Unsere angebotenen Türen haben die Ersttypenprüfung durchlaufen und werden durch notifizierte Stelle (IFT Rosenheim) stetig überwacht. Als 1flg. oder 2 flg. Elemente werden diese nach außen öffnend hergestellt und können mit einem elektrischen Türöffner erweitert werden.

auf Merkliste setzen von Merkliste entfernen
auf Merkliste setzen von Merkliste entfernen
Schwarze Fluchttuer in Industriehalle

Notausgangstüren

nach DIN EN 179:2008-04: Flucht aus bekannten räumlichen Gegebenheiten.

Notausgangstüren nach DIN EN 179 sind für Gebäude bestimmt, die keinem öffentlichen Publikumsverkehr unterliegen und deren Besucher die Funktionen der Fluchttüren kennen. Eine Notausgangssituation entsteht, wenn eine kleinere Personengruppe bedroht ist, das Entstehen einer Panik allerdings ausgeschlossen werden kann, da den Personen die räumlichen Gegebenheiten bekannt sind.

Notausgangsverschlüsse bestehen aus Schloss und Beschlag. Sie sollen gewährleisten, dass in Ge- fahrensituationen die Notausgangstür mit nur einer einzigen Betätigung freigegeben und geöffnet werden kann. Egal ob sich die Tür im verriegelten Zustand befindet oder nur durch die Falle verschlossen ist, durch Abwärtsschwenken des Drückers oder durch Drücken der Stoßplatte in Fluchtrichtung muss sich die Tür sofort öffnen.

Paniktüren

nach DIN EN 1125:2008-04: Flucht aus panikgefährdeten Räumlichkeiten.

Paniktüren nach DIN EN 1125 sind nach der Norm dort einzusetzen, wo mit hohem Publikumsverkehr zu rechnen ist und wo bei Unkenntnis der räumlichen Gegebenheiten Paniksituationen entstehen können. Das betrifft z. B. Versammlungsräume, Theater, Kinos, Diskotheken, Schulen und Krankenhäuser.

Nach den Konstruktionsanforderungen muss ein Panikverschluss so gebaut sein, dass er die Tür unmittelbar freigibt, wenn auf der Türinnenseite die Betätigungsstange an jeder beliebigen Stelle in Fluchtrichtung gedrückt wird. Das betrifft insbesondere das Abschwenken der Griffstange und das Drücken der Druckstange in Fluchtrichtung.

auf Merkliste setzen von Merkliste entfernen

Callback

Gern beraten wir Sie in einem
persönlichen Gespräch.